Moin Moin,
da uns nun von einem Moderator verboten wurde BARC-Speeder Patrouillen durchzuführen wollte ich vorschlagen das man die Regelungen des Engineering Company Einheitsbeitrages anpasst da diese:
1. Seit dem 05.01.2021 existieren
2. Besagen das man wenn die BARC-Speeder Fortbildung absolviert wurde diese gefahren werden dürfen.
Dadurch das bei §4.2 geschrieben wird: "Ab dem Rang Sergeant ist man befugt Jedes Fahrzeug für Wartungszwecke zu bedienen. Allerdings muss auch hier der Fahrzeugschein absolviert worden sein." bedeutet §4.1 das man die Speeder auch im Allgemeinen fahren darf, somit auch zu Patrouillen Zwecken. Des weiteren wäre es umständlich und nervig wenn man die Basis verlassen muss um zu einen Außenposten zu kommen man immer zu einem AVP Mitglied gehen muss um sich mit einem LAAT zum Zielort fliegen zu lassen. Wenn wir laufen würden, würde es sehr lange dauern bzw. es würde auch lange dauern ein AVP Mitglied zu suchen da diese häufig unterwegs sind oder in Flugtrainings oder ähnlichen sind.
Deswegen würde ich vorschlagen das man die Regel etwas anpasst bzw. man genau definiert das die Engineering Company die BARC-Speeder auch zu Patrouillen Zwecken und zu Wartungen Außerhalb der Basis nutzen dürfen.
Ich hoffe dieser Vorschlag wird umgesetzt.
Screenshot
Ein Screenshot der Besagten Regel im Einheitsbeitrag. http://prntscr.com/z9mf3p