§1.1 Die Führungsebene hat das Recht, Entscheidungen untergestellter Mitglieder der Einheit zu revidieren oder abzuändern.
§1.2 Die Führungsebene kann sich über die bestehenden Regeln hinwegsetzen in Absprache mit dem Einheitsleiter.
§1.3 Jedes Einheitsmitglied muss sich selbstständig über Änderungen des Regelwerkes informieren.
(A) Jedes neues Einheitsmitglied ist dazu verpflichtet innerhalb von drei Tagen im Folgenden genannten Fortbildunge durchzuführen, sonst droht einem der Einheitsrauswurf. Die Fortbildungen sind: ,,[F1] Jetpack-Fortbildung" und ,,F[0] Statuscodes-, Formations Fortbildung".
§1.4 Jedes neue Einheitsmitglied ist dazu verpflichtet innerhalb von drei Tagen seinen Gextension Link an einen LCPL+ zu versenden.
(A) Falls der Gextension Link im Trello wissentlich fehlt, ist dieser sofort bei einem LPCL+ zu versenden.
§1.5 Jeder Strike hat eine Dauer von einem Monat.
(B) Wenn das betroffene Mitglied den Rang eines Private bekleidet, wird dieser bereits bei dem ersten Strike der Einheit verwiesen.
(C) Jeder weitere Strike wird auf die aktuelle Dauer zugerechnet.
(D) Nach einem Strike kann man weitere Sanktionen erhalten.
(E) Der dritte Strike zieht einen Einheitsrauswurf nach sich. Ausnahme sind hierbei, wenn zwei Strikes wegen Inaktivität erteilt worden, dann erfolgt bereits nach zwei Strikes ein Einheitsrauswurf.
(F) Je nach Schwere des Strikes, kann es eine Beförderungssperre von mind. einer Woche nach sich ziehen.
§1.6 Eine Grauzone im Regelwerk kann ebenfalls sanktioniert werden.
§1.7 Jedes Mitglied der Airborne ist verpflichtet, welches Aufnahmen in die Einheit, Beförderungen, Degradierungen und Fortbildungen durchführt, diese nach dem Serverregelwerk §42 (E) im Forumsbeitrag der 2nd Airborne innerhalb von drei Tagen zu veröffentlichen.
§2.1 Wer die Aktivitätspflicht nicht erfüllt, muss mit Sanktionen rechnen.
(B) Sollte man die Aktivitätspflicht nicht erfüllen können und keine Abmeldung im Discord Channel nach dem gegebenen Format absenden, dann ist ebenfalls mit einer Sanktion zu rechnen nach §2.1.
§2.2 Abmeldungen sind im Discord Channel ,,Abmeldungen" einzutragen nach dem Format in der angepinnten Nachricht.
§2.3 Sollten Abmeldungen zu gehäuft und/oder unbegründet auftreten und/oder sollte während einer Abmeldung intensiv nachweislich anderer Aktivitäten nachgegangen werden (z.B. Spielen in anderen Charakteren) und/oder sollte die Aktivität pro Tag im 2nd-Charakter immer nur wenige Minuten betragen, nimmt sich die Führungsebene das Recht, betroffene Personen der Einheit zu verweisen.
§2.4 Sogenanntes AFK-Farming (AFK sein und sich minimal bewegen, um Zeit in der Akte zu gewinnen) ist strengstens verboten und wird mit einem Rauswurf und einem Wiedereintrittsverbot (Blacklist) bestraft.
§2.5 Wenn die neu aufgenommen PVT in den Augen der Führungsebene inaktiv sind, werden sie aus der Einheit verwiesen.
§2.6 Die EB-Besprechung ist immer Pflicht, sollte man nicht erscheinen, erhält man eine Sanktion.
(A) Ausnahme ist, wenn man sich im Abmeldungschannel abgemeldet hat.
§2.7-2.11 / Vakant /
§2.12 Wer dem Ruf der 2nd Airborne nicht gerecht wird, fliegt aus der Einheit / 3-monatige Blacklist.
§3.1 Ansagen sind kurz und präzise.
§3.2 Es erfolgt eine selbstständige Statusmeldung bei relevanten Ereignissen.
§3.3 Es ist stets Pflicht, sich immer wie ein Klon zu verhalten.
§3.4 Kraftausdrücke, sei es OOC als auch IC, werden nicht toleriert und werden sofort mit einer Sanktion bestraft, wenn diese zu der Rp Situation nicht passen oder man die Person gezielt damit im OOC angreift.
§3.5 Vulgäres Verhalten gegenüber anderen Einheiten wird nicht toleriert und kann mit einer Sanktion bestraft werden.
§3.6 Bei gezielten Unterbrechen bei Try-Outs, EBs etc. wird es sanktioniert.
§3.7 Es wird kein arrogantes Verhalten an den Tag gelegt, das wird besonders schwer sanktioniert.
§3.8 Es wird sich stets diszipliniert verhalten.
§3.9 Fail:Rp und jegliche andere Server Regelverstöße werden nicht unterstützt und sanktioniert.
§3.10 Wenn man das Einheitsklima stark stört, wird die Person mit sofortiger Wirkung der Einheit verwiesen. Bei besonderes schweren Fällen kann dies mit einem Blacklist bestraft werden.
§3.11 Versucht man auf irgendeiner Art den Ruf der Einheit zu schädigen, wird dies mit einem sofortigen Rauswurf sowie Blacklist bestraft.
§3.12 Wer eines Straffalls schuldig gesprochen wird und dieses auch OOC nachgewiesen wird, muss mit einer Sanktion rechnen
§3.13 Die Hetze gegen Einheiten sowie die Hetze gegen einzelne Personen wird bestraft und kann zu einem sofortigen Rauswurf und Blacklist Eintrag führen.
(A) Ausnahmen werden durch begründete Geschehnissen (RP) zugelassen
§3.14 Das Teilnehmen an einem TryOut einer anderen Einheit, ohne die 2nd Airborne verlassen zu haben, wird mit einem sofortigen Rauswurf sowie Blacklist bestraft.
§3.15 RP-Tode werden mit dem Einheitsleiter oder dessen Stellvertreter abgesprochen.
§4.1 Jegliche Ausrüstung wird nicht weitergeben, wenn diese Person dazu keine Berechtigung hat
§4.2 Die Nutzung des Jetpacks, schließt sich mit der Nutzung von schweren Waffen (Raketenwerfer, Z-6, etc.) aus.
§4.3 Die Nutzung in engen Gängen/Räumen ist untersagt. Eine Ausnahme bilden TryOuts und Trainings.
§4.4 Die Nutzung ist nur für Personen mit dem Jetpack im Kit zulässig. Eine Ausnahme bilden Eventcharaktere.
§4.5 Das Jetpack darf nur für Trainings, TryOuts, Patrouille und bei Einsätze/Angriff
§5.1 Eine Sanktion durch den Einheitsleiter oder der Führungsebene hat grundlegend keine Begrenzungen, außer diese widerspricht sich mit einer anderen Regel.
§5.2 Mit dem Rang eines SGT, darf dieser einen bis zum Rang eines CCPL Sanktionen erteilen.
(A) Im Falle eines CPL+ bei einem dritten Strike, muss dies mind. mit dem stellv. Einheitsleiter oder zwei weiteren SGT genehmigt werden.
§5.3 Mit dem Rang eines CCPL, darf dieser einen bis zum Rang eines CPL Sanktionen erteilen.
(A) Im Falle eines LCPL+ bei einem dritten Strike, muss dies mind. mit einem Mitglied der Führungsebene genehmigt werden.
§5.4 Mit dem Rang eines CPL, darf dieser einen bis zum Rang eines LCPL Sanktionen erteilen.
(A) Im Falle eines SPC+ bei einem dritten Strike, muss dies mind. mit einem Mitglied der Führungsebene oder eines CCPL genehmigt werden.
§5.5 Sanktionen dürfen nur von CPL+ durchgeführt werden oder im Auftrag dieser.
§5.6 Die zu sanktionierende Person muss von der auftraggebende Person mind. ein Rang über die sanktionierende Person sein.
§5.7 Sanktionierungen müssen immer mit einem handfesten Beweis belegt werden.
§5.8 Das Missbrauchen von Sanktionierungen zieht schwere Sanktionierungen nach sich, ohne Ausnahme.
§6.1 Beförderungen dürfen nur von einem CPL+ im Auftrag gegeben werden.
§6.2 Mit dem Rang eines CPL+, darf dieser einen PVT befördern.
§6.3 Mit dem Rang eines CCPL+, darf dieser einen PFC befördern.
§6.4 Mit dem Rang eines SGT+, darf dieser einen SPC befördern in Absprache mit einem weiteren SGT+.
§6.5 Beförderungen werden nur auf getane Leistungen begründet und dürfen somit nicht willkürlich vergeben werden.
(A) Das Missbrauchen einer Beförderung oder das Übergehen dieser Befugnisse, zieht schwere Sanktionen nach sich.
§7.1 Degradierungen dürfen nur von einem SGT+ im Auftrag gegeben werden.
§7.2 Eine Degradierung ist kein Strike, sondern ein weiteres Sanktionsmittel.
§7.3 Für die Degradierung muss eine Begründung in den Einheitslogs festgehalten werden.