212th - Ghost Company | Regelwerk

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  • Einheitsregeln der 212th Ghost Company

    Die Ghost Company soll stets eine angemessene Umgangsweise genießen. Die folgenden Regeln sichern unser gemeinsames Miteinander in der Einheit ab. Bei Beitritt der Einheit stimmst du den Regeln automatisch zu und akzeptierst, dass die Mitglieder der Führungsebene selbst nach ermessen Sanktionen aussprechen können. Jedes Mitglied muss sich darüber im klaren sein, dass Unwissenheit, nicht vor Strafe schützt.

    Definitonen:

    • "Ghost Company" - GHC
    • "Führungsebene" - Mitglieder der Ghost Company, welche einen Rang Sergeant oder höher tragen.
    • "Einheitsleitung" - Die Einheitsleitung welche von der Projektleitung offiziell ernannt wird.
    • "Mitglied" - Beinhaltet alle Ränge innerhalb der Ghost Company vom Private bis zum Captain

    Rechte der Führungsebene

    §1.1 Die Einheitsleitung behält sich das Recht vor, für sämtliche Regeln jederzeit Ausnahmen vergeben zu können.

    §1.2 Die Einheitsleitung hat das Recht jegliche Form eines Vetos auszusprechen.

    §1.3 Die Führungsebene behält sich das Recht vor, beim Ausnutzen von Grauzonen, nach eigenem Ermessen zu sanktionieren.

    §1.4 Führungsebene behält sich das Recht vor, das Regelwerk jederzeit um zu schreiben.

    §1.5 Die Führungsebene nimmt sich das Recht, bei verstoß gegen das Regelwerkes der “Ghost Company” Sanktionen zu erheben.

    §1.6 Die Führungsebene nimmt sich das Recht, bei verstoß gegen die Aktivität Pflicht Sanktionen zu erheben.[/subtab]

    Allgemeineregeln

    §2.1 Mit dem Beitritt in die Ghost Company akzeptierst du automatisch alle Regeln und Guides und erklärt dich bereit, diese bis ins kleinste zu befolgen.

    §2.2 Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich über den aktuellsten Stand dieses Regelwerks in Kenntnis zu setzen und bei Änderungen selbstständig zu informieren.

    §2.3 Das Ausnutzen von Grauzonen ist strengstens untersagt.

    §2.4 Man hat sich ohne Ausnahme an die Server Regeln zu halten.

    §2.5 Bei einem RP-Tot ist der Rang bei der Ghost Company abzugeben.

    §2.6 Wer die Ghost Company freiwillig verlässt, verliert das Recht auf wieder eintritt. Das TryOut muss erneut absolviert werden.

    §2.7 Ab dem Rang eines Corporals oder Interne Ausbilder ist man dazu berechtigt Pflichttrainigs zu verordnen.[/subtab]

    Verhaltensregeln

    §3.1 Alle Mitglieder der Ghost Company sind verpflichtet, sich jederzeit IC und OOC einen respektvolles bzw. brüderliches Verhalten an den Tag zu legen und stets hilfsbereit aufzutreten.

    §3.2 Mitglieder der Ghost Company müssen sich jederzeit professionell und seriös verhalten und gegenüber Hochrangigen die nötige Disziplin an den Tag legen.

    §3.3 Jedes Mitglied der Ghost Company ist verpflichtet alle beobachteten Regelbrüche IC oder OOC zu melden.

    §3.4 Beim Antreten in Einheitslinien ist keine feste Rangfolge in der Mannschaft bis zum Lance Corporal festgelegt.

    §3.5 Befehlsverweigerung welche von der ST bestraft wird hat einen Strike zur folge.

    §3.6 Vulgäres Verhalten gegenüber anderen Einheiten wird nicht toleriert und kann mit einem Strike sanktioniert werden.

    §3.7 Es wird kein Arrogantes verhalten an den Tag gelegt.

    §3.8 FailRP und andere Server Regelverstöße werden nicht unterstützt und sanktioniert.

    §3.9 Wenn man das Einheitsklima stört, wird die Person mit sofortiger Wirkung der Einheit verwiesen. Bei besonders schweren fällen kann dies mit einem Blacklist bestraft werden.

    §3.10 Versucht man auf irgendeiner Art den Ruf der Einheit zu schädigen, wird dies mit einem Sofortigen Rauswurf sowie Blacklist bestraft.[/subtab]

    Aktivität

    §6.1 Ab dem Beitritt in die Ghost Company ist man dazu verpflichtet, mindestens 2h in der Woche auf dem Server zu verbringen

    §6.2 Ab dem Rang Lance Corporal ist man dazu verpflichtet, mindestens 4h in der Woche auf dem Server zu verbringen

    §6.3 Ab dem Rang eines Corporal ist man dazu verpflichtet, mindestens 6h in der Woche auf dem Server zu verbringen.

    §6.4 ab dem Rang eines Sergeant ist man dazu verpflichtet, mindestens 8h in der Woche auf dem Server zu verbringen.

    §6.5 Ein Verstoß gegen die Aktivität wird ab dem Rang Lance Corporal mit einem Strike sanktioniert. Bei Private, Private First Class und Specialist wird dies zuerst Verwarnt und beim zweiten Fehltritt mit einem Strike sanktioniert.

    §6.6 Ab dem Rang eines Lance Corporal hat man eine Anwesenheitspflicht an allen Einheitsbesprechungen und Feuerteambesprechungen. Sollte man an einer Besprechung nicht teilnehmen können, hat man sich Abzumelden.

    §6.7 Ab dem Rang Sergeant ist man dazu verpflichtet allen Einheitsbesprechungen sowie der Führungsebenenbesprechungen beizuwohnen oder sich abzumelden

    §6.8 Ab dem Rang eines Lance Corporal muss man im Discord der Ghost Company sein.

    Waffen-, Kleider- und Fahrzeugordnung

    Waffenordnung

    §7.1 Die Ausrüstung ist sorgsam zu behandeln und nicht an Dritte abzugeben

    §7.2 Die Ausrüstung ist stets einsatzbereit zu halten.

    §7.3 Das Ablegen von Waffen / Rüstung ist nur außerhalb des Dienstes gestattet oder es in der Situation erforderlich ist.

    §7.4 Der Einsatz des Thermaldetonators ist erst erlaubt, sofern eine Ausbildung mit der Waffe vollzogen worden ist. Bei Missbrauch kann die Ausbildung verwehrt bleiben oder die Einsatzerlaubnis entzogen werden.

    §7.5 Der RPS-6 Raketenwerfer darf nur mit entsprechender Ausbildung verwendet werden. Der Einsatz erfolgt nur auf Anweisung eines SGT+ sofern kein Panzerjäger mit einem Höheren Rang anwesend ist oder man selbst zu den Panzerjägern gehört.

    §7.6 RPS-6

    1. Der RPS-6 ist nur in Einsätzen in den Händen zu tragen.
    2. Der Einsatz ist nur auf Feindfahrzeuge und Feindstellungen (MG-Stellungen, Geschütze, Barrikaden, etc.) sowie schwergepanzerte Einheiten (große Wesen, schwer gepanzerte Droiden, etc.) erlaubt, außer Sergeant+ oder Panzerjäger weißt etwas anderes an
    3. Der Einsatz des RPS6- muss vom Truppführer+ oder Panzerjäger autorisiert werden, in Ausnahmesituationen darf der RPS-6 ohne Autorisierung eingesetzt werden (Bsp.: Truppführer am Boden)
    4. Das Feuern der Rakete, ist lautstark anzukündigen.

    §7.7 Thermaldetonator

    1. Der Thermaldetonator ist nur in Einsätzen in den Händen zu tragen
    2. Der Einsatz ist nur auf Feindfahrzeuge und Feindgruppen (mehr als 4 Feinde) erlaubt, außer ein Unteroffizier oder höher erlaubt dies in besonderen Situationen
    3. Der Einsatz des Thermaldetonators muss vom Truppführer oder höher Autorisiert werden, in Ausnahmesituationen darf der Thermaldetonator ohne Autorisierung eingesetzt werden (Bsp.: Truppführer am Boden)
    4. Das Werfen ist lautstark anzukündigen.

    Kleiderordnung

    §7.8 An die Kleiderordnung muss sich stehts gehalten werden.

    Fahrzeugordnung

    §7.10 Die Führung eines Fahrzeugs oder Geschützes ist nur gestattet, sofern eine Fortbildung bestanden wurde. Ausnahme gilt, wenn es situationsbedingt, eines Unteroffiziers oder höher, angeordnet wird.

    §7.11 Die AVP hat stehts das Vorrecht auf Panzer, sollten diese keine Luftschlacht führen
    §7.12 Die Nutzung des AT-RT ist nur bei Einsätzen oder Trainings erlaubt.
    §7.13 Die Nutzung des AT-RT ist nur mit Genehmigung eines Sergeant oder höher zulässig. Sollte kein Sergeant+ im dienst sein, kann der höchste der Panzerjäger die Nutzung genehmigen.

    Funk

    §8.1 Bei Dienstantritt ist jeder dazu verpflichtet sich im Funk der Ghost Company einzufinden und sich mit 10-1 anzumelden.

    §8.2 Bei Dienstaustritt ist über den Funk die Mitteilung 10-18a erforderlich.

    §8.3 Die Funkdisziplin ist stehts ein zu halten. (Funkerfortbildung)

    §8.4 Der Einheitsfunk ist stehts abhörbereit zu halten.

    §8.5 Bei Verlassen des Einheitsfunks ist dies anzukündigen und muss vom Einheitshöchsten bestätigt werden.

    §8.6 Der Einheitshöchste hat sich stehts im Einheitsleitungsfunk zu befinden.

    §8.7 Hat der Ranghöchste der Einheit die Einsatzleitung, so hat dieser einen Stellvertreter zu ernennen welcher die Leitung der Einheit übernimmt und sich im Einsatzleitungsfunk zu melden.

    Einsatzberichte

    §9.1 Bei Jeder Patrouille und Einsatz muss im Nachgang ein Bericht auf dem Discord der Ghost Company eingereicht werden

    §9.2 Der Ranghöchste der Patrouille oder der Einheit im Einsatz bestimmt wer den Bericht verfasst.

    OOC Verwaltung

    §10.1 Ab dem Rang Private gilt man als festes Einheitsmitglied der Ghost Company

    §10.2 Vorschläge, die eine Anpassung oder Änderung der Einheitsstruktur oder Einheitsorganisation herbeiführen, müssen von den Company Führer einheitlich verabschiedet werden.

    §10.3 Vorschläge können von jedem über das Feedback und Verbesserungsvorschläge Formular in den Einheitsdokumenten vorgebracht werden.

    §10.4 Belobigungen und Beschwerden können über das dafür vorhergesehen Formular in den Einheitsdokumenten eingebracht werden.

    §10.5 Jedes feste Einheitsmitglied das bei einer EB abwesend ist, stimmt den Ergebnissen, automatisch zu.

    §10.6 Die Einheitsbesprechung wird vom Einheitsleiter oder seiner Stellvertretung geleitet.
    §10.7 Mit dem Beitritt in die Ghost Company, ist man dazu verpflichtet den GExtension Link in den Logs abzugeben.

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    212th Team Posten

    Discord | Administration <> nytek.nofront

    Forum | Moderator <> NyTek | NoFront.exe


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    Official A Tier Role Player

    ~approved by GraveGrows~