Direktive Militärpolizeilische Maßnahmen

  • In der Direktive Militärpolizeilische Mapnahemn steht unter
    §5 (3)verstoß gegen die Direktive wird nach § 2.28 RStGB bestraft

    § 2.28 RStGB:


    muss geändert werden zu:
    5 (3)verstoß gegen die Direktive wird nach § 2.27 RStGB bestraft

    § 2.28 SklavenhandelDas anbieten, verkaufen und besitzen von Sklaven ist strafbar.
    § 2.27 Schwerer Verstoß gegen eine DirektiveDer vorsätzliche Verstoß gegen die Bestimmungen einer Direktive ist strafbar.

    "there is nothing we can do" - Napoleon(literally me)

    SWT CPL Wichtigtuer

    Einmal editiert, zuletzt von Nexos (1. Februar 2022 um 23:20)

  • In der Direktive Militärpolizeiliche Maßnahmen steht ein fehlerhafter Paragraph des RStGB. Dies ist der Grund dieser Fehlermeldung Aquriii.

    Zur Direktive geht es >hier<.

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    Discord: benh06

    2 Mal editiert, zuletzt von Ben | 9eq_ (2. Februar 2022 um 08:59)