*Anzuwenden auf alle Zivilisten bzw. Bürger, einzig und allein durch die Schocktruppen mithilfe der restlichen Mitglieder der GAR
*Rechte sind bei Festnahme vorzulesen
Definition
GAR:
Große Armee der Republik.
Zivilisten:
Nicht Militärangehörige/Senatoren welche unter dem Schutz der GAR stehen.
Sperrgebiet:
Militärisches Sperrgebiet in welchem Zivilisten keinen Zutritt haben.
Militärangehörige:
Alle Angehörigen des republikanischen Militärs, der Jedi und der Republic Navy.
Unteroffiziere:
Alle Sergeants bis einschließlich Sergeant-Major, welche das Recht haben Niederrangigere der eigenen Einheit bei einer Straftat des Levels 1, laut RStGB, zu sanktionieren.
Offiziere:
Alle Lieutenants und höher, welche ebenfalls das Recht haben, Niederrangigere der eigenen Einheit bei einer Straftat des Levels 1, laut RStGB, zu sanktionieren.
Sanktionen:
Bestrafungen im Ermessen der Offiziere/Unteroffiziere, welche von Kniebeugen bis hin zu Strafrunden oder Gefängnisstrafen, gehen können.
Grauzonen:
Sonstige, nicht im Gesetzbuch explizit erfasste Verbrechen.
Hausordnung:
Auf allen Schiffen und Basen der Republik, geltende Vorschriften.
Straftat:
Jeglicher, durch gewöhnliche Sanktionierung, bestrafbarer Verstoß gegen das Gesetzbuch.
Verbrechen:
Jeglicher durch Sanktionen oder Exekutionen bestrafbarer Verstoß gegen das Gesetzbuch.
Private Bereiche:
Private Bereiche dürfen Klontruppen in Zusammenarbeit mit den Schocktruppen (wenn vorhanden), hingegen des Willens des Besitzers, betreten werden sofern ein akuter Verdacht einer Straftat vorliegt. (bspw. Mord, Diebstahl, Gefahr für Leib oder Leben)
Dieser Verdacht muss von den zuständigen Truppen (i. d. R. Schocktruppen) nachgewiesen werden, falls ein Tribunal es, bspw. bei Verdacht auf Fehlverhalten der Klontruppen, verlangt.
Öffentliche Bereiche:
Öffentliche zugängliche Bereiche, wie bspw. Bars oder Versammlungsplätze.
Kriegsgefangene:
Feindlicher Soldat/Offizier oder Zivilist in Gefangenschaft der Republik, welcher in keiner Form misshandelt werden darf.
Politische Würdenträger:
Diplomaten, Abgeordnete, Senatoren, der Oberste Kanzler.
Gemeinnütziger Dienst:
Gemeinnützige Arbeit (bspw. Kisten umräumen) unter Aufsicht der Schocktruppen, bei hoher Gefahrenstufe gefesselt auszuführen.
|> Straflevel <|
Straflevel | Strafrichtlinien |
---|---|
Level 1 | Gemeinnütziger Dienst - (Maximaler Zeitaufwand von 10 Strafeinheiten) |
Level 2 | Gefängnisstrafe + Gemeinnütziger Dienst - (Maximaler Zeitaufwand von 20 Strafeinheiten - Min. 5 davon Gefängnis) |
Level 3 | Gefängnisstrafe + erweiterter Prozess - (Maximaler Zeitaufwand von 20 Strafeinheiten - Min. 5 davon Gefängnis) |
* | Strafe nach Ermessen in Relation zur Straftat (Darf nicht höher als das eigentliche Level sein) |
* Das nachweisliche planen kann, mit entsprechendem Verdacht, wie die Straftat selbst bestraft werden.
** Zivilisten haben das Recht auf einen Anwalt, der Anwalt darf zur Widerlegung einen Blick auf alle Zeugen, Vorwürfe etc. haben und nur bei Sicherheitsbedenken oder Physischer Gewalt aus der Basis verwiesen werden, bis zur Klärung des Falls hat er das Recht dort zu sein.
§ 1 Ordnungswidrigkeiten
Paragraph / Name | Beschreibung | Straflevel |
---|---|---|
1.1 Majestätsbeleidigung | Das beleidigen von Politischen Würdensträgern. | 1 |
1.2 Unterlassene Hilfeleistung | Das Unterlassen von Hilfe bei einer Person, die sich in Not befindet. | 1 |
1.3 Illegale Versammlung | Nicht genehmigte Groß Versammlungen. | 1 |
1.4 Leinenpflicht | Gefährliche Tiere oder ähnliches müssen an der Leine gehalten werden. | 1 |
§ 2 Straftaten
Paragraph / Name | Beschreibung | Straflevel |
---|---|---|
2.1 Hausfriedensbuch |
Ein Hausfriedensbruch liegt immer dann vor, wenn jemand ohne Einverständnis des Besitzers Wohnung, Grundstück oder Ihre Geschäftsräume betreten hat und dort verweilt, obwohl sie diesen aufgefordert haben zu gehen. | 2-3 |
2.2 Identitätsfälschung | Das Ausgeben als jemand anderes gilt grundsätzlich als Straftat. | 1-2 |
2.3 Diebstahl | Das rechtswidrige Aneignen vom Gütern Fremder, oder der Republik. | 2-3 |
2.4 Freiheitsberaubung | Widerrechtlicher Entzug der persönlichen Freiheit. | 2-3 |
2.5 Androhung von Physischer Gewalt | Das Androhen von körperlicher Gewalt oder Schmerzen gegenüber Zivilisten und Angehörigen der GAR. | 1-3 |
2.6 Physischer Angriff | Das Angreifen oder Verletzen von Zivilisten oder Mitgliedern der GAR | 2-3 |
2.7 Illegaler Waffenbesitz | Das besitzen einer Waffe ohne Schein oder Lizenz. Auch illegale Waffen fallen darunter. (PARAGRAPH ERST GÜLTIG SOBALD LISTE VON ILLEGALEN WAFFEN ERSTELLT WURDE) |
2-3 |
2.8 Beihilfe zur Straftat | Als Beihilfe, wird das Unterstützen eines Straftäters, in jeglicher Art und Weise, gezählt. Darunter fällt auch die passive Beihilfe so wie die Anstiftung welche zum Beispiel, durch das nicht melden einer Straftat, geleistet wird. | * |
2.9 Erpressung | Die Erpressung einer Person ist strafbar. | 1-3 |
2.10 Behinderung von Ermittlungsverfahren | Das behindern eines Ermittlungsverfahrens, bspw. durch die Fälschung von Beweismitteln, ist strafbar. | 1-3 |
2.11 Vortäuschen einer Straftat | Das Vortäuschen einer Straftat ist strafbar. | * |
2.12 Fahrlässige Tötung | Der Täter hatte keinerlei tötungs Intention und das Opfer ist bei einem Unfall gestorben. | 2-3 |
2.13 Behinderung der GAR | Das behindern der GAR ist strafbar. | 2-3 |
2.14 Sachbeschädigung | Das Beschädigen von Gegenständen/Gebäuden/Fahrzeuge (allgemein Eigentum) stellt eine Straftat da. | 2-3 |
2.15 Diebstahl | Das entwenden von Eigentum, welches einer anderen Person gehört, ist strafbar. | 2-3 |
2.16 Mord | Das Töten eines Individuums mit einer Tötungsintention. | 3 |
2.17 Betreten eines Militärischem Sperrgebietes | Das Betreten eines Militärischen Sperrgebietes ist strafbar und kann im Ernstfall tödlich enden. Widerrechtliches eintreten mit böser Intention wird, je nach Ansicht der Gesetzeshüter, eines Angriffs auf die Infrastruktur der Republik gleichgesetzt. | 2-3 |
2.18 Ausbruch aus dem Gefängnis | Der Ausbruch/Versuchte Ausbruch aus einem Republikanischen Gefängnis , oder die Beihilfe zur Stürmung eines Gefängnis ist strafbar. | 2-3 |
2.19 Totschlag | Das Töten oder versuchte Töten. Der Täter ist sich der Gefahr des Sterbens bei seiner Handlung bewusst bzw. nimmt sie billigend in Kauf | 3 |
2.20 Überfall | Der Überall auf Personen/Örtlichkeiten mit Anwendung von Gewalt. | 2-3 |