212th - Ghost Company | Regelwerk

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  • Einheitsregeln der 212th Ghost Company

    Die Ghost Company soll stets eine angemessene Umgangsweise genießen. Die folgenden Regeln sichern unser gemeinsames Miteinander in der Einheit ab.

    Bei Beitritt der Einheit stimmst du den Regeln automatisch zu und akzeptierst, dass die Mitglieder der Führungsebene selbst nach ermessen Sanktionen aussprechen können. Jedes Mitglied muss sich darüber im klaren sein, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.

    Definitionen:

    • "Ghost Company" - GHC
    • "Führungsebene" - Mitglieder der Ghost Company, welche einen Rang des Sergeant oder höher bekleiden.
    • "Einheitsleitung" - Die Einheitsleitung und dessen Stellvertreter
    • "Mitglied" - Beinhaltet alle Ränge innerhalb der Ghost Company vom Private bis zum Captain
    • "Einheit" - Ghost Company

    § 1 Allgemeine Regeln / Befugnisse

    Paragraph / Name Beschreibung
    § 1.1 Ausnahmen Die Einheitsleitung und dessen Stellvertreter können jederzeit eine Ausnahme vergeben.
    § 1.1 Grauzonen Das Ausnutzen von Grauzonen ist untersagt.
    § 1.2 Abtritt Wer die Einheit freiwillig verlässt oder seinen Charakter in den RP-Tod schickt, verliert das Recht auf Wiedereintritt und muss seine Ränge abgeben
    § 1.3 Pflichttraining Ab dem Rang eines Chief Corporals ist man dazu berechtigt Pflichttrainigs zu verordnen.
    § 1.4 Beschwerden Bei einer Beschwerde hat man die Wahl anonym zu bleiben und muss dem Sanktionierten keine Auskunft geben


    § 2 Verhaltensregeln

    § 2.1 Beleidigung / Respektlosigkeit Sämtliche Formen von respektlosem oder beleidigendem Verhalten. (IC &OOC)
    § 2.2 Seriosität / Professionalität Sämtliche Formen von unseriösem oder unprofessionellem Verhalten.
    § 2.3 Report Sämtliche beobachteten Regelbrüche müssen der Führungsebene gemeldet werden.
    § 2.4 Etikette Beim Antreten in Einheitslinien ist keine feste Rangfolge in der Mannschaft bis zum Lance Corporal festgelegt.
    § 2.5 Ruf Schädigung Das schädigen des Einheit Rufs oder einer anderen Person
    § 2.6 Straffall Das herbeiführen eines Straffall mit einer Schuld Zusprechung (Aufenthalt im Gefängnis).
    Das Absitzen in einem Gefängnis führt, je nach Fall, zu einer direkten Degradierung.


    § 3 Aktivitätspflichten

    § 3.1 Mannschaftsaktivität Jedes Mitglied der Ghost Company ist dazu verpflichtet, mindestens 2h in der Woche auf dem Server zu verbringen
    § 3.2 Obere-Mannschaftsaktivität Ab dem Rang des Lance Corporal ist man dazu verpflichtet, mindestens 6h in der Woche auf dem Server zu verbringen
    § 3.3 Führungsebene Aktivität Ab dem Rang eines Sergeant ist man dazu verpflichtet, mindestens 8h in der Woche auf dem Server zu verbringen.
    § 3.4 Obere-Mannschaftsbesprechung Als Mitglied der Oberen Mannschaft hat man eine Anwesenheitspflicht an allen Besprechungen der Ghost Company
    § 3.5 Discord Jedes Mitglied der Ghost Company, muss sich auf dem Discord der 212th Ghost Company befinden.


    § 4 Waffen-, Kleider, und Fahrzeugordnung

    § 4.1 Waffenscheine Der Thermaldetonator, Drohne, Greifhaken und der RPS-6 ist erst erlaubt, sofern eine Ausbildung mit der Waffe vollzogen worden ist.
    § 4.1.1 Anfrage zur Nutzung Bevor die Nutzung mit dem Thermaldetonator, Drohne, Greifhaken und der RPS-6 erlaubt ist, muss dies vom Ranghöchsten genehmigt werden.
    § 4.2 Explosive Waffen 1. Explosiv Waffen sind nur in Einsätzen in den Händen zu tragen.

    2. Der Einsatz ist nur auf Feindfahrzeuge, Feindstellungen (MG-Stellungen, Geschütze, Barrikaden, etc.), schwergepanzerte Einheiten (große Wesen, schwer gepanzerte Droiden, etc.) und Feindgruppen (mehr als 4 Feinde) erlaubt.

    3. Der Einsatz muss vom Truppführer autorisiert werden, in Ausnahmesituationen darf der RPS-6 ohne Autorisierung eingesetzt werden (Bsp.: Truppführer am Boden)
    Wer das liest wird befördert

    4. Das Feuern der Explosivwaffen, ist lautstark anzukündigen.
    § 4.3 Kleiderordnung Es muss sich stehts an die Kleiderordnung im Einheitsbuch gehalten werden
    § 4.4 Fahrzeugvorrecht Die AVP hat stehts das Vorrecht auf Panzer, sollten diese keine Luftschlacht führen
    § 4.5 Waffenweitergabe Das weitergeben von Spezialwaffen oder Gadgets der Platoons sind ohne Genehmigung eines SGT+ nicht gestattet.


    § 5 Funkordnung

    § 5.1 Dienstantritt Bei Dienstantritt ist jeder dazu verpflichtet sich im Funk der Ghost Company einzufinden und sich mit 10-1 anzumelden
    § 5.2 Einheitsfunk Der Einheitsfunk ist stehts abhörbereit zu halten. Bei Verlassen des Einheitsfunks ist dies anzukündigen und muss vom Einheitshöchsten bestätigt werden


    § 6 Verwaltung

    § 6.1 Mitglied Ab dem Rang Private gilt man als festes Einheitsmitglied der Ghost Company
    § 6.2 Stimmrecht Jedes feste Einheitsmitglied das bei einer EB abwesend ist, stimmt den Ergebnissen, automatisch zu.
    § 6.3 Portal Mit dem Beitritt in die Ghost Company, ist man dazu verpflichtet den Portal Link in den Logs abzugeben

    ghost_company_wallpaper.png

    212th Team Posten

    Discord | Administration <> nytek.nofront

    Forum | Moderator <> NyTek | NoFront.exe


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    Official A Tier Role Player

    ~approved by GraveGrows~

    12 Mal editiert, zuletzt von Hogan (9. November 2023 um 10:24)