212th - Ghost Company Einheitsregeln

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  • Einheitsregeln der 212th Ghost-Company



    §1 Allgemeine Regeln


    1.1 Es ist grundlegend jedem erlaubt der Einheit beizutreten.

    1.2 Einheitsmitglieder müssen sich die Regeln selbständig durchlesen und verinnerlichen.

    1.3 Die Serverregeln und das Gesetzbuch der GAR sind unbedingt einzuhalten.

    1.4 Das Einhalten des Serious Roleplay ist die Pflicht jedes Einheitsmitgliedes.

    1.5 Das bewusste Beleidigen von anderen ist verboten. Neckereien sind davon ausgenommen.

    1.6 Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

    1.7 Das Ausnutzen von Grauzonen ist nicht gestattet.



    §2 Allgemeine Verhaltensregelungen


    2.1 Brüderlicher Umgang und respektvolles Verhalten sind gegenüber jedem zu pflegen.

    2.2 Mitglieder der Ghost Company verhalten sich professionell und seriös.

    2.3 Jedes Mitglied hat die Pflicht, auf die Einhaltung der Regeln zu achten und zur Not einem Unteroffizier oder höher zu melden.

    2.4 Höherrangige sollen nach Möglichkeit beim Sprechen nicht unterbrochen werden.

    2.5 Jeder Soldat ist dazu angehalten seinen Kameraden Hilfe und Beistand zu leisten.

    2.6 Bei Verstoß gegen das Gesetz der GAR ist der Sachverhalt mit Namen und ID der Beteiligten an die Unteroffiziere oder höhere weiterzuleiten. Jene entscheiden nach Wertung über den weiteren Verlauf und über eventuelle Sanktionen.

    2.7 Sanktionen sind nur von Unteroffizieren oder höheren zu verhängen. Auf Anweisung kann die Ausführung auch durch Niederrangige erfolgen.



    §3 Ausrüstung und Fahrzeuge


    3.1 Das Binocular ist an keinen Rang gebunden.

    3.2 Die Ausrüstung ist sorgsam zu behandeln und nicht an Dritte abzugeben.

    3.3 Die Ausrüstung ist stets einsatzbereit zu halten. Bei Dienstantritt soll sich jeder Soldat mit Munition versorgen.

    3.4 Jeder Soldat ab dem Rang Specialist muss im Umgang mit der Ausrüstung vertraut sein oder ggf. Fortbildungen nachholen.

    3.5 Das Ablegen von Rüstung oder Waffen ist nur außerhalb des Dienstes gestattet oder wenn es in der Situationen erforderlich ist.

    3.6 Der Einsatz von Granaten ist erst erlaubt, sofern eine Grundausbildung mit Granaten vollzogen worden ist. Bei Missbrauch kann die Ausbildung verwehrt bleiben oder die Einsatzerlaubnis entzogen werden.

    3.7 Die Führung eines Fahrzeugs ist nur gestattet, sofern eine Fortbildung für jenes Fahrzeug im vornherein bestanden wurde. Ausnahme ist, wenn es situationsbedingt angeordnet wurde und stellt eine einmalige Sache dar.

    3.8 Eine Fortbildung zur Nutzung der Bordgeschütze eines Fahrzeugs kann bereits als Specialist bei einem Sergeant oder höher beantragt werden.

    3.9 Der Missbrauch von Ausrüstung, Fahrzeugen und deren Geschütze steht unter Ahndung.



    §4 Funk


    4.1 Bei Dienstantritt ist jeder dazu verpflichtet sich im Funk der Ghost Company einzufinden und mit Namen und 10-1 anzumelden. Zusätzlich können über 10-11 Befehle angefragt werden. Bei Dienstaustritt ist über den Funk die Mitteilung mit Namen und 10-18a erforderlich und sollte vom Einheitsleiter oder geringerem bestätigt werden.

    4.2 Die Funkdisziplin ist unbedingt zu achten. Bei Funkeinheitsbeitritt wird sich mit Namen und 10-1 ggf. 10-11 zu melden. Der Funk ist nur aktiv zu nutzen, wenn relevante Informationen an Zuhörer weitergeleitet werden müssen. Sämtliche Informationen sind nach Möglichkeit kurz und verständlich mitzuteilen. Bei Verlassen des Einheitsfunks ist dies anzukündigen und muss vom Einheitsleiter bestätigt werden.

    4.3 Die Kenntnis über alle Funkcodes und deren Gebrauch ist schnellstmöglich zu erwerben.



    §5 Dienst


    5.1 Liegen keine Befehle vor, ist jeder Soldat dazu angehalten selbständig oder in Gruppen das Gelände der GAR zu patrouillieren oder Wachposten zu bemannen. Es können auch Außenpatrouillen nach Genehmigung durch Unteroffizier oder höher vorgenommen werden. Sollten sich keine Offiziersränge im Dienst befinden, so ist die Anfrage an den ranghöchsten Mannschaftsgrad zu richten. Die Patrouille muss durch das FK oder höher bestätigt werden.

    5.2 Vor und während des Dienstes ist der Konsum von Alkohol untersagt. Der Konsum jeglicher anderer Drogen ist gänzlich untersagt.

    5.3 Beim Antreten in Einheitslinien ist keine feste Rangfolge in der Mannschaft bis einschließlich Specialist festgelegt. 

    5.4 Bei Austritt bzw. Einheitswechsel ist die Führungsebene darüber unbedingt in Kenntnis zu setzen und im Forum zu melden.




    §6 Strenge Maßnahmen


    6.1 Bei schweren Vergehen oder bei besonderer Häufung können Strikes durch Unteroffiziere oder höher verhangen werden. Bevor ein Strike verhängt wird, sollte der zu Ermahnende vorab verwarnt werden. In Einzelfällen kann von der Verwarnung vorab abgesehen werden.

    6.2 Die Erteilung eines Strikes ist schriftlich festzuhalten mit Datum, Uhrzeit, Name und ID des Betroffenen und des Veranlassers, sowie des Sachverhalts.

    6.3 Ein Strike ist ab Erteilung 30 Tage gültig.

    6.4 Im folgenden werden die Maßnahmen aufgelistet bei Ansammlung von Strikes.


    1. Strike dient als Verwarnung
    2. Strike führt zur Degradierung
    3. Strike führt zur Degradierung zum Private

    §7 Beförderungsvorgaben


    7.1 Eine Beförderung ist erst gültig, wenn diese in den Einheitslogs vom Beförderer festgehalten wurde.

    7.2 Ab dem Rang eines Corporals dürfen Tryouts geleitet werden. Die Teilnehmern die das TO bestanden haben dürfen dann durch den TO Leiter die Beförderung zum Private First Class erhalten.

    Sollte der Leiter das Tryout wegen anderer dringlicher Fälle nicht weiterleiten können, so kann er das Tryout in Ausnahmefällen einem Lance Corporal vertretend übergeben werden. Die Verantwortung verbleibt weiterhin beim Leiter. Der Leiter bestimmt vorab, ob der Lance Corporal die Einheitsaufnahme und die Beförderung aussprechen darf. Sollte es keine Absprache gegeben haben, verbleibt die Entscheidung zur Einheitsaufnahme und Beförderung auf der Corporalebene oder höher.

    7.3 Die Beförderung zum Specialist obliegt den Unteroffizieren oder höher und wird erst bei dem Erfüllen der Voraussetzungen durchgeführt.

    7.4 Die Beförderung zum Lance Corperal kann durch Absprache der Unteroffiziere mit dem Einheitsleiter erfolgen.

    7.5 Die Beförderung zum Corperal oder höher erfolgen durch den Einheitsleiter oder seiner Vertretung in Absprache mit dem Einheitsleiter.

    7.6 Degradierungen erfolgen durch den Einheitsleiter oder seiner Vertretung in Absprache mit dem Einheitsleiter.

    7.7 Der Einheitsleiter darf über eine Beförderung oder Degradierung in der Einheitsbesprechung abstimmen lassen.




    §8 Einheitsbesprechungen (EB) und OOC Verwaltung


    8.1 Ab Private First Class gilt man als festes Einheitsmitglied und ist stimmberechtigt.

    8.2 Beschlussfähig ist jeder fest eingesetzte Unteroffizier und Offizier. Nur diese dürfen Beförderungen und Degradierungen aussprechen.

    8.3 Vorschläge, die eine Anpassung oder Änderung der Einheitsstruktur oder Einheitsorganisation herbeiführen, müssen letztendlich von den Beschlussbefähigten einheitlich verabschiedet werden.

    8.4 Vorschläge können von jedem in der Einheit aufgenommenen Mitglied schriftlich oder über das Feedback und Verbesserungsvorschläge Formular in den Einheitsdokumenten vorgebracht werden.

    8.5 Jedes feste Einheitsmitglied das bei einer EB abwesend ist, stimmt den Ergebnissen der EB zu.

    Charakter SW:RP

    6266 - Wueste

    212th 1th Lieutenant / Derzeit auf Kamino stationiert um Neue Kadetten auszubilden

    2462 - Kowalski

    Ausbilder für Neue Kadetten

    1480 - Tempo

    SPC des Medical Platoons

    Mein Steam Profil

    Gextension

    2 Mal editiert, zuletzt von Zugwueste (27. Februar 2021 um 20:53)

  • Angela 15. April 2023 um 15:56

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