§1 Der Einheitsleiter behält sich das Recht via eines Vetos vor, Entscheidungen innerhalb der FE, ohne Zustimmung der FE eigenständig abzulehnen oder anzunehmen.
§1.1 Die Einheitsleitung kann jegliche Art von Entscheidung niederrangiger revidieren.
§1.2 Die Einheitsleitung kann sich über das komplette Regelwerk der 2nd hinwegsetzen und ausnahmen erteilen.
§1.3 Die Einheitsleitung hat jederzeit die Befugnis das Regelwerk abzuändern.
§1.4 Jedes neue Einheitsmitglied ist dazu verpflichtet innerhalb von drei Tagen seinen Portal Link an einen SGT+ oder in den jeweiligen Channel zu versenden.
(A) Falls der Portal Link im Trello wissentlich fehlt, ist dieser sofort bei einem SGT+ zu versenden.
§1.5 Jeder Strike hat eine Dauer von einem Monat.
(A) Der zweite Strike zieht einen Einheitsrauswurf nach sich.
§1.6 Ausnutzen einer Grauzone im Regelwerk wird sanktioniert.
§1.7 Jedes Mitglied der Airborne ist verpflichtet, welches Aufnahmen in die Einheit, Beförderungen, Degradierungen und Fortbildungen durchführt, diese nach dem Serverregelwerk §42 (E) im Forumsbeitrag der 2nd Airborne innerhalb von drei Tagen zu veröffentlichen.
§1.8 Sollte man an einer EB nicht teilhaben können, ist sich eine Stunde vorher im jeweiligen Abmeldungschannel abzumelden, ansonsten erhält man einen Strike.
§1.9 Fortbildungen kann man nachholen, allerdings sind diese binnen einer Woche zu holen.
§1.10 Serverregelbrüche werden nicht Unterstützt und entsprechend sanktioniert.
§2.1 Wer die Aktivitätspflicht nicht erfüllt, erhält eine Verwarnung/Degradierung.
(A) Es wird eine Aktivitätspflicht von 4 Stunde/Woche verlangt. Ab dem Rang eines LCPL wird eine Aktivitätspflicht von 6h/Woche erwartet.
(B) Sollte man die Aktivitätspflicht nicht erfüllen können und keine Abmeldung im Discord Channel nach dem gegebenen Format absenden, dann ist ebenfalls mit einer Sanktion zu rechnen nach §2.1.
§2.3 Sollten Abmeldungen zu gehäuft auftreten und/oder sollte während einer Abmeldung intensiv nachweislich anderer Aktivitäten nachgegangen werden (z.B. Spielen in anderen Charakteren) und/oder sollte die Aktivität pro Tag im 2nd-Charakter immer nur wenige Minuten betragen, nimmt sich die Führungsebene das Recht, betroffene Personen der Einheit zu verweisen.
§2.4 Die EB-Besprechung ist immer Pflicht, sollte man nicht erscheinen, erhält man eine Sanktion.
(A) Ausnahme ist, wenn man sich im Abmeldungschannel abgemeldet hat.
§2.5 Die Weitergabe von Informationen der 2nd Airborne, welche nicht ausdrücklich durch die Führungsebene zur Weitergabe freigegeben wurden, ist strengstens untersagt.
§2.6 Jedes Einheitsmitglied welches nicht Anwesend bei der Einheitsbesprechung ist, stimmt den dort entschiedenen Entscheidungen automatisch zu.
§2.7 Sollte man die Einheit verlassen oder an einem Try-Out einer anderen Einheit teilnehmen, so hat man dies mitzuteilen. Sollte dies nicht geschehen hat man mit einem Rauswurf aus der 2nd Airborne zu rechnen und erhält einen Blacklist für 3 Monate
§2.8 Das unbegründete abmelden aus dem Dienst bei Ankündigung eines Trainings wird sanktioniert. Ein vernünftiger Grund muss dem Trainingsleiter mitgeteilt werden, dieser muss seine Bestätigung geben damit man sich vom Dienst abmelden darf.
§3.1 Es wird sich Stets and das Verhaltenskredo der 2nd Airborne gehalten
§3.2 Es erfolgt eine selbstständige Statusmeldung bei relevanten Ereignissen.
§3.3 Kraftausdrücke, sei es OOC als auch IC, werden nicht toleriert und werden sofort mit einer Sanktion bestraft, wenn diese zu der Rp Situation nicht passen oder man die Person gezielt damit im OOC angreift.
§3.4 Vulgäres Verhalten und Hetze gegenüber anderen Einheiten wird nicht toleriert.
§3.5 Bei gezielten Unterbrechen bei Try-Outs, EBs etc. wird es sanktioniert.
§3.6 Es wird kein arrogantes Verhalten an den Tag gelegt. Sowohl IC als auch OOC.
§3.7 Wer das Einheitsklima stört oder den Ruf der Einheit schädigt, wird mit einem sofortigem Rauswurf sowie Blacklist sanktioniert.
§3.8 Wer eines Straffalls schuldig gesprochen wird und dieses auch OOC nachgewiesen wird, muss mit einer Sanktion rechnen
§3.9 RP-Tode und Umstationierungen werden mit dem Einheitsleiter oder dessen Stellvertreter abgesprochen.
§3.10 Jegliche Missachtung oder Verweigerung offizieller Befehle oder Anweisungen, die von autorisierten Stellen erteilt werden, wird mit sofortiger Disziplinarmaßnahme/Sanktionierung geahndet
§4.1 Es ist strengstens untersagt, die Ausrüstung der 2nd Airborne an Dritte weiterzugeben.
§4.2 Die Nutzung des Jetpacks schließt die Verwendung schwerer Waffen wie Raketenwerfer, Z-6, etc. aus. Die Verwendung des Jetpacks in engen Gängen/Räumen ist untersagt.
§4.3 Das Jetpack darf ausschließlich für Trainings, TryOuts, Patrouillen und während Einsätzen/Angriffen genutzt werden.
§4.4 Die Nutzung des Jetpacks ist nur Personen gestattet, die es im Kit führen. Eine Ausnahme bilden Eventcharaktere.
§4.5 Das Werfen der Impact Granate muss vorher angekündigt werden.
§4.6 Das Jetpack darf ausschließlich für Trainings, TryOuts, Patrouillen und während Einsätzen/Angriffen genutzt werden.
§4.7 Die Nutzung von Fahrzeugen ist nur mit Erlaubnis des CO gestattet.
§5.1 Eine Sanktion durch den Einheitsleiter oder die Führungsebene ist grundsätzlich uneingeschränkt, es sei denn, sie widerspricht einer anderen Regel.
§5.2 Bei Erhalt des zweiten Strikes erfolgt der sofortige Ausschluss aus der Einheit.
§5.3 Ab dem Rang eines Sergeant (SGT) ist es gestattet, Sanktionen gegenüber anderen Mitgliedern zu verhängen.(A) Die Einheitsleitung muss jedoch in jedem Fall über die getroffene Maßnahme informiert werden.
§5.4 Je nach Schwere des Vergehens ist es der Einheitsleitung gestattet, ein Mitglied unverzüglich aus der Einheit zu verweisen.
§5.5 Bei Begehung einer Straftat, die von den Schocktruppen als Taten belegt werden können, erfolgt eine Sanktionierung mit einem Strike oder einer Verwarnung.
§6.1 Beförderungen werden nach klaren Kriterien und Richtlinien durchgeführt, die vom Einheitsleiter oder von befugten FE Mitgliedern festgelegt werden.
§6.2 Die Beförderung eines Mitglieds erfolgt erst nach einer angemessenen Beobachtungs- und Bewertungsphase seiner Leistungen und seines Engagements.
§6.3 Ein Mitglied muss die erforderlichen Fähigkeiten, Kenntnisse und Kompetenzen für den neuen Rang nachweisen, bevor es befördert werden kann.
§6.4 Die Einheitsleitung ist verpflichtet, transparent über Beförderungsentscheidungen zu kommunizieren und sicherzustellen, dass alle Mitglieder über den Prozess informiert sind.
§6.5 Beförderungen sollen die Motivation und den Zusammenhalt innerhalb der Einheit stärken und das Streben nach Exzellenz und Professionalität fördern.
§6.6 Bei Beförderungen ist die Anzahl der bereits erhaltenen Strikes oder Disziplinarmaßnahmen zu berücksichtigen, wobei wiederholte Verstöße gegen Regeln oder Richtlinien den Beförderungsprozess negativ beeinflussen können.
§6.7 Mitglieder haben das Recht, gegen eine aus ihrer Sicht ungerechtfertigte oder unangemessene Beförderungsentscheidung Berufung einzulegen, wobei die Einheitsführung verpflichtet ist, solche Berufungen sorgfältig zu prüfen und zu behandeln.
§6.8 Es ist untersagt, Beförderungen als Mittel zur Bestechung, Erpressung oder Manipulation innerhalb der Einheit zu verwenden, und entsprechende Verstöße werden mit schweren Sanktionen geahndet.
§6.9 Die Einheitsführung ist dazu verpflichtet, die Chancengleichheit bei Beförderungen zu gewährleisten und Diskriminierung jeglicher Art zu verhindern, um ein gerechtes und transparentes Beförderungssystem aufrechtzuerhalten.
§7.1 Degradierungen werden ausschließlich von einem Sergeant (SGT) oder einem höheren Rang im Auftrag gegeben.
§7.2 Eine Degradierung stellt keine Strafe dar, sondern dient als zusätzliches Sanktionsmittel, um auf Fehlverhalten oder unzureichende Leistungen angemessen zu reagieren.
§7.3 Für jede Degradierung ist eine ausführliche Begründung in den Einheitslogs festzuhalten, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.
§7.4 Die Einheitsleitung behält sich das Recht vor, Änderungen der Ränge innerhalb der Einheit vorzunehmen, um die Effizienz, Disziplin und den Zusammenhalt innerhalb der Truppe zu gewährleisten und sicherzustellen.
§7.5 Eine Degradierung erfolgt nach einem gründlichen Überprüfungsprozess, der sowohl die Umstände des Fehlverhaltens als auch die langfristige Leistung und das Verhalten des betreffenden Mitglieds berücksichtigt.
§7.6 Es ist untersagt, Degradierungen willkürlich oder aus persönlichen Gründen vorzunehmen. Die Entscheidung muss auf objektiven Kriterien und Beweisen basieren.
§7.7 Mitglieder, die einer Degradierung unterliegen, haben das Recht, gegen diese Entscheidung Berufung einzulegen und eine erneute Überprüfung durch die Einheitsführung zu fordern.
§7.8 Degradierungen können sowohl temporär als auch dauerhaft sein, abhängig von der Schwere des Fehlverhaltens und den Umständen des Falles.
§7.9 Die Einheitsführung ist dazu verpflichtet, die Würde und das Ansehen des betroffenen Mitglieds während des Degradierungsprozesses zu wahren und jegliche Form von Schikanen oder Missbrauch zu verhindern.
§7.10 Degradierungen können als Maßnahme zur Rehabilitation und zur Förderung eines verantwortungsbewussten Verhaltens dienen, indem sie dem betreffenden Mitglied die Möglichkeit bieten, seine Fehler zu reflektieren und sich zu verbessern.
Diese Regeln haben keinerlei wirkliche Auswirkung
$10.1 Trace muss comeback machen
§10.2 Nasty darf erst quitten, wenn Zone quittet
§10.3 Gray nur im Herzen PJ
§10.4 Kami darf nur mit Rogue in 2nd
Verhaltenskredo 2nd Airborne Company
Disziplin, Respekt und Gehorsam sind das oberste Gebot eines Airborne und so verhält er sich auch.
Er zeigt zu jeder Zeit, an jedem Ort diese 3 Aspekte gegenüber jedem Soldaten und Bewohner
der Republik. Befehl ist Befehl, egal von wem er kommt, er wird befolgt, ohne diesen Befehl anzuzweifeln
oder zu hinterfragen. Für die Airborne ist die Republik alles, fanatischer Patriotismus, absolute Loyalität und Treue gegenüber
dem Kanzler und der Republik sind immer gewährleistet.
Merke zum Thema Befehlsgehorsam: Natürlich gilt das nur für Soldaten die klar im Rang über einem sind, dennoch wird
jedem Soldaten mit Respekt gegenüber getreten
Verhalten gegenüber den Feinden der Republik
Jeder Feind der Republik wird mit Hass und Grausamkeit bekämpft. Gruppen,
Personen oder Fraktionen, die sich feindlich gegenüber der Republik gezeigt haben, werden von der
Airborne nichts als erbarmungsloses Verhalten zu spüren bekommen.
Besondere Personen/Fraktionen/Gruppen
Zivilisten:
Solange Zivilisten Bürger der Republik sind, werden diese natürlich respektvoll und entgegenkommend
behandelt, doch wird ein Zivilist feindselig gegenüber der Republik wird dieser auch dementsprechend als Feind angesehen
und behandelt.
- Weitere Fraktionen können mit der Zeit dazu kommen oder entfernt werden