Medics wollen sich gesetzlich absichern

  • Das Problem:


    Moin, wie einige wissen leisten wir Medics ab und zu "Sterbehilfe" in Form von Gnadenschüssen oder Medikamenten, was das angeht wollen wir uns "rechtlich" absichern. Vor allem damit niemand anderes außer uns diese Sterbehilfe leistet, wollen wir halt das diese Leute dementsprechend sanktioniert werden.


    Lösungsvorschlag:


    Wir würden direkt einen Vorschlag für einen Paragraphen in den Raum werfen, dies ist natürlich nur eine Grundidee und kann auch gerne anders ausgedrückt werden.


    § 1.17 Sterbehilfe

    Niemand außer Mitglieder des Medical Platoons sind berechtigt Sterbehilfe zu leisten (Gnadenschuss, überdosierte Medikamente, zum Herzstillstandführende Medikamente etc.).

    Sterbehilfe darf nur durchgeführt werden, wenn die Verletzungen zu schwerwiegend sind (Patientencode Blau), der medizinische Scan ist aufzubewahren.


    Man könnte den Paragraph noch mit folgendem ergänzen:

    Sollte sich kein Medic im Dienst befinden ist man ab SGT dazu befugt, Sterbehilfe zu leisten.


    Schlusswort:


    Damit kann man Leute, die gegen den Paragraphen verstoßen dementsprechend sanktionieren, und es ist schriftlich festgehalten, das nur wir die Sterbehilfe durchführen dürfen.


    ehem. 501st Medical Platoon Sergeant Major CT-99-8858 Lake

    Beitritt 07.11.2021, Beförderung zum SMJ 14.05.2022 durch Luz, freiwilliger Austritt 09.04.2023

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  • Finde ich gut, es gab früher wegen sowas immer ärger. Sollte sowas verschriftlicht werden, dann sind die Medics endlich auf der sicheren Seite.

    #DAFÜR

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  • Warum sollen normale Truppen keine Gnadenschüsse geben dürfen?

    Weil ein normaler Soldat nicht das Wissen hat, ob man diesen Soldaten noch retten kann oder nicht. Ein Medic haut seinen Scan raus, guckt einmal, und entscheidet dann ob der zu Retten ist oder nicht.


    Außerdem wurde schonmal im Game Design entschieden das NUR Medics Sterbehilfe leisten dürfen, aber das steht ja nirgendswo, dementsprechend wollen wir das dies jz im RStGb eingepflegt wird.

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  • Beitrag von Ben | 9eq_ ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor aus folgendem Grund gelöscht: Vorschlag geändert ().
  • Mit den Vorschlag, wie er jetzt ist. #Dafür

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    Discord: benh06

  • Auch normale Soldaten sollten gbaden. Schüsse machen dürfen im Notfall . Heißt bei einer Evakuierung oder wenn die Hälfte der Körper teile fehlt. Bevor die kus jemanden gefangen nimmt sollte er lieber sterben 🤷🏻‍♂️

    ARC CPT. der GHC

    Buhurt is Love Buhurt is Life

  • Ich sehe es wie viele anderen.
    Grundsätzlich #Dafür


    Aber auch ich sehe das Problem im RP wenn kein Medic da ist oder nicht verfügbar.
    Aus meiner Sicht sollte dies Primär Recht/Pflicht des MP sein, aber wie auch z.B bei Verhaftungen auch andere die Erlaubnis dazu haben wenn eine Medizinische Behandlung nicht möglich ist da sich keine Medics im Dienst befinden oder nicht verfügbar sind.


    Unter diesen Aspekten voll Dafür.



    Wahrheit?

    Wessen Wahrheit? Des einen Wahrheit ist des anderen Lüge und so manche Lügen ersetzen die Wahrheit umso besser. Denn so manche Wahrheit ist tödlicher als alle Lügen der Welt.


    ~ Die Geschichte des Wahnsinns


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  • Auch normale Soldaten sollten gbaden. Schüsse machen dürfen im Notfall . Heißt bei einer Evakuierung oder wenn die Hälfte der Körper teile fehlt. Bevor die kus jemanden gefangen nimmt sollte er lieber sterben 🤷🏻‍♂️

    Das Thema wurde im allgemeinen schonmal im GD besprochen , und laut CrazzyFire | Dave so angenommen, das nur wir das dürfen.


    Prinzipiell gebe ich dir vollkommen recht, das Notfalls sagen wir ma, SGT+ diese Sterbehilfe auch leisten dürfen.


    Uns geht es ja jetzt nur darum, das es im RStGb steht, damit man dies nachgucken kann und es generell halt geschrieben steht.

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  • Auch normale Soldaten sollten gbaden. Schüsse machen dürfen im Notfall . Heißt bei einer Evakuierung oder wenn die Hälfte der Körper teile fehlt. Bevor die kus jemanden gefangen nimmt sollte er lieber sterben 🤷🏻‍♂️

    dafür sollten sich dann die anderen vlt noch einen extra vorschlag machen aber ansich gute Idee

  • logischerweise #dafür


    kurzer hint das war der Originaltext:


    §1.17 Jeder Medic ist befugt, eine aktive Sterbehilfe bei Ihren Patienten durchzuführen, sofern dieser gemäß den Patientencodes als Code Blau gilt. Der Scan zur Ermittlung dieses Falls ist vom behandelnden Medic aufzubewahren, sofern es zu einem Strafprozess kommt.


    Wie man es nun formuliert ist Ansichtssache aber es geht ja um den Inhalt

  • Zuviel bürokratische Hürden sehe ich hierbei. Ich sehe theoretisch in rp jemanden total dahin sterben, hat die halbe Gesichtshälfte verloren. Aber dafür erstmal ein medic anfordern? Oder wenn jmd mit Schüsse durchlöchert worden ist, dann würde es wenn man ganz ehrlich ist, nur ein Gnadenschuss helfen wenn dieser noch leben sollte. (außer schnellbehandlung, carried alles)


    Mein Vorschlag, das Gesetz sollte sich nicht nur auf im Dienst Anwesende medics beziehrn, sondern der generellen Erreichbarkeit der medics beziehen. Möglicherweise ab eine gewisse defcon Stufe auch noch.

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  • Zuviel bürokratische Hürden sehe ich hierbei. Ich sehe theoretisch in rp jemanden total dahin sterben, hat die halbe Gesichtshälfte verloren. Aber dafür erstmal ein medic anfordern? Oder wenn jmd mit Schüsse durchlöchert worden ist, dann würde es wenn man ganz ehrlich ist, nur ein Gnadenschuss helfen wenn dieser noch leben sollte. (außer schnellbehandlung, carried alles)


    Mein Vorschlag, das Gesetz sollte sich nicht nur auf im Dienst Anwesende medics beziehrn, sondern der generellen Erreichbarkeit der medics beziehen. Möglicherweise ab eine gewisse defcon Stufe auch noch.

    Wie schon gesagt, schreibt euch dafür doch auch nen vorschlag, dass nicht medics sowas auch dürften. Wir schlagen hier nur erstmal für uns den Teil vor, der Rest wäre dann eure Sache

  • Unnötig sich sowas vor zuschlagen.


    Die ST soll bei sowas kein Stress machen oder irgendwer im Generellen.

    Wenn die Situation es her gibt und im RP wirklich Sinn ergibt, dann sollte es jeder dürfen egal welcher Rang etc.


    Gibt mittlerweile zu viel Verordnungen, Weisungsbefugnisse, Gesetze die das RP auf AoC massiv einschränken oder sogar mögliche RP Situationen sogar komplett verhindern

  • Vollkommen richtig, jeder ST'ler der lange genug dabei ist würde auch so handeln.
    Jedoch auch wenn man es denen lehrt, sind die neueren bei sowas nicht so.. verständnisvoll.
    Nicht zuletzt gilt für eine Polizei Einheit, existiert es nicht schriftlich, gilt es nicht.
    So ist leider das Polizei RP und auch wenn dies das RP von anderen beschränkt, handelt ein ST'ler der nicht Gesetzmäßig festgehaltene Dinge ahndet im Sinne des ST RP.

    Deswegen bin ich auch der Meinung das es zwar ärgerlich ist das es nötig ist, aber solange es im RStGB keine Regel gibt die der ST Spielraum gibt bei "was muss geahndet werden uns was nicht", sondern nur "Verwarnung oder Haftzeit", werden Leute für sowas angeklagt.Aus diesem Grund unterstütze ich diesen Vorschlag, da ohne Spielraum Seitens der ST beim Gesetzbuch sowas nach dem IC Gesetz geahndet werden muss.

    Da ansonsten der nächst beste der einen Groll hat, z.b jemand der gegen einen Gnadeschuss war, der ST nicht nachkommen der Pflichten oder gar Beihilfe vorwerfen kann.


    Wahrheit?

    Wessen Wahrheit? Des einen Wahrheit ist des anderen Lüge und so manche Lügen ersetzen die Wahrheit umso besser. Denn so manche Wahrheit ist tödlicher als alle Lügen der Welt.


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